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  • Sanierungsförderung

     

    Geförderte Wohnhaussanierung - wohnfonds_wien

    Ablauf

    Die wichtigsten Sanierungsarten im Überblick 

    Die Förderung durch das Land Wien

     

    Geförderte Wohnhaussanierung - wohnfonds_wien

     

    Der wohnfonds_wien ist eine gemeinnützige Organisation. Seine Aufgaben liegen in der Abwicklung des Grundstücksbeirates und der Bauträgerwettbewerbe sowie in der Abwicklung der Förderung als Stadterneuerung. In dieser Funktion unterzieht der wohnfonds_wien Ansuchen um Förderung von Wohnhaussanierungen einer gründlichen Prüfung und spricht auch die Empfehlung zur Förderung durch die Wiener Landesregierung aus.

     

    Der klare Schwerpunkt geförderter Sanierungsprojekte liegt bei sogenannten Sockelsanierungen und den thermisch-energetischen Sanierungen (Thewosan). Die Sanierung von Häusern, die in der Gründerzeit, aber auch in der Nachkriegszeit errichtet worden sind, steht dabei im Vordergrund - insbesondere massive energieeffiziente und -einsparende Maßnahmen.

     

    Die Kanzlei Dr. Peter Dirnbacher kann aufgrund bisher zahlreich und erfolgreich durchgeführter Sanierungen auf eine stets gute und zielführende Zusammenarbeit mit dem wohnfonds_wien zurückblicken.
     

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    Ablauf

     

    Für die Sanierung von Wohnhäusern, Wohnungen, Wohnheimen, Eigenheimen und Kleingartenwohnhäusern ist das Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz (WWFSG 1989) maßgebend. Mit der Sanierungsverordnung 2008 (LGBl Nr 02/2009) wurden Art und Umfang der Objektförderung (Förderungsdarlehen, Annuitätenzuschüsse, etc) neu geregelt.

     

    Folgende Sanierungsarten von Wohnhäusern oder Wohnungen werden gefördert:

     

    • Erhaltungsarbeiten
    • Thermisch-energetische Wohnhaussanierung
    • Sockelsanierung
    • Dachgeschossausbau und Zubau
    • Totalsanierung
    • Blocksanierung
    • Einzelverbesserungen an und in Gebäuden
    • Aufzug als Einzelmaßnahme
       

    Bevor ein Ansuchen um Förderung gestellt werden kann, sind zunächst die (wichtigsten) Förderungsvoraussetzungen zu prüfen.

     

    • Zum Zeitpunkt des Ansuchens um Förderung muss die Baubewilligung 20 Jahre zurück liegen
    • Die geplante Sanierung muss mit den Flächenwidmungs- und Bebauungsplänen in Einklang stehen und darf auch dem öffentlichen Interesse nicht entgegenstehen
    • Bei dem zu sanierenden Gebäude muss es ich um ein Wohnhaus handeln – das Gebäude muss nach der Sanierung mindestens zur Hälfte für Wohnzwecke zur Verfügung gestellt werden
    • Sanierte Wohnungen müssen eine Wohnungsgröße zwischen mindestens 22m² und maximal 150m² aufweisen
    • Vorrangig werden Wohnhäuser gefördert, die über ein Überwiegen von Kat-D oder Kat-C Wohnungen verfügen
    • Wirtschaftlichkeit
    • Die Hauptmietzinseinnahmen der vergangenen 10 Jahre sind nicht ausreichend, um die geplanten Maßnahmen durchzuführen

     

    Liegen die Voraussetzungen vor, so steht einem Ansuchen um Förderung nichts mehr im Weg. Die Kanzlei Dr. Peter Dirnbacher unterstützt Sie in jeder Phase des Ansuchens und übernimmt für Sie die Einreichung.
     

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    Die wichtigsten Sanierungsarten im Überblick

     

    Sockelsanierung:


    Unter Sockelsanierung versteht man die durchgreifende Sanierung (Erhaltungsarbeiten und Verbesserungsmaßnahmen), eine umfassende Generalinstandsetzung bei aufrechten Miet- und sonstigen Nutzungsverhältnissen.

     

    Folgende Maßnahmen sind bei der Durchführung einer Sockelsanierung zu setzen:

    • notwendige Erhaltungsarbeiten an den allgemeinen Teilen gemäß § 3 MRG (z.B. Fassadeninstandsetzung, Dachreparatur, Instandsetzung der Steigleitungen, des Kanals, etc.)
    • hausseitige Verbesserungsarbeiten gemäß § 4 MRG, soweit dies zweckmäßig und wirtschaftlich vertretbar ist (z.B. Aufzugseinbau, Einbau von Schallschutzfenstern, Schaffung von Gemeinschaftsräumen, Kinderwagen- und Fahrradabstellräumen, etc.)
    • Standardanhebung von mindestens 20% der Wohnnutzfläche

     

    Zusätzlich förderbar:

    • Adaptierung von Geschäftslokalen (Erdgeschoß und Souterrain)
    • DG-Ausbau und Zubau von Wohnungen
    • Stellplätze
    • Strukturverbesserungen (Abbruch, Teilabbruch)

     

    Voraussetzung:

    • mind 1/3 Kategorie D- oder C-Wohnungen


    Die Förderung ist allerdings an weitere Voraussetzungen geknüpft:

    • Wohnungen, die zur Sanierung beantragt werden, müssen der Stadt Wien für die gesamte Dauer des Förderungszeitraums zur Anmietung angeboten werden. Jede zweite und weitere vierte nach Sanierung bestandsfreie Wohnung ist dabei zu vergeben.
    • Sanierte Wohnungen dürfen auf Förderungsdauer nur nach dem Kostendeckungsprinzip vermietet werden.
    • Der Förderungsumfang reduziert sich, sollte an einer sanierten Wohnung Wohnungseigentum begründet werden.
    • Zugunsten des Landes Wien ist ein Pfandrecht für aufgenommene Darlehen sowie auch ein Veräußerungsverbot ins Grundbuch einzutragen.

     

     

    Totalsanierung:

     

    Unter Totalsanierung versteht man die durchgreifende Sanierung bei bestandsfreiem Gebäude.

     

    Voraussetzung:

    • mind. 50% Bestandserhaltung
      • Förderung analog DG-Ausbau
    • mehr als 50% Neubauanteil oder Abbruch und Neubau im Sanierungszielgebiet oder bei Blocksanierungen

     

    Die Förderung ist allerdings an weitere Voraussetzungen geknüpft:

    • Wohnungen, die zur Sanierung beantragt werden, müssen der Stadt Wien für die gesamte Dauer des Förderungszeitraums zur Anmietung angeboten werden. Jede zweite und weitere vierte nach Sanierung bestandsfreie Wohnung ist dabei zu vergeben.
    • Sanierte Wohnungen dürfen auf Förderungsdauer nur nach dem Kostendeckungsprinzip vermietet werden.
    • Der Förderungsumfang reduziert sich, sollte an einer sanierten Wohnung Wohnungseigentum begründet werden.
    • Zugunsten des Landes Wien ist ein Pfandrecht für aufgenommene Darlehen sowie auch ein Veräußerungsverbot ins Grundbuch einzutragen.

     

     

    THEWOSAN – Thermisch-energetische Wohnhaus-sanierung:
     

    Durch Reduktion der Luftschadstoffe und Co² versucht diese Sanierungsvariante besonders auf die derzeitige Umweltsituation einzugehen:

    • Wärmedämmung (oberste Geschoßdecke, Kellerdecken, Dämmung der Außenwände)
    • Fenstertausch und Erneuerung der Außentüren

     

    Zusätzlich zur den thermisch-energetischen Maßnahmen können bei der Thewosan-Sanierung auch das DG ausgebaut und Wohnungen zugebaut werden.  

     

     

    Blocksanierung:
     

    Dabei handelt es sich um liegenschaftsübergreifende gemeinsame Sanierung (Sockelsanierung oder Totalsanierung) von mehreren Gebäuden oder Wohnhausanlagen in Verbindung mit Maßnahmen zur städtebaulichen Strukturverbesserung, um vor allem in dicht verbauten Gebieten Belichtungs- und Belüftungsverbesserungen zu schaffen.
     

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    Die Förderung durch das Land Wien

     

    Die Förderung des Landes Wien kann umfassen: 

     

    • Gewährung eines Landesdarlehens
    • laufende nicht rückzahlbare Zuschüsse (bei Verwendung von Eigenmitteln) bzw. Annuitätenzuschüsse (bei Darlehensaufnahme)
    • Einmalige nicht rückzahlbare Beiträge oder Zuschüsse
    • Übernahme der Bürgschaft bei Aufnahme eines Darlehens
    • Wohnbeihilfe
       

    Detaillierte Förderungsbeträge sind der Sanierungsverordnung 2008 LGBl Nr 02/2009 zu entnehmen.

     

     

    Förderungsablauf:

     

    • Einreichung des Antrags auf Förderung
    • Gemeinsame Besichtigung des Wohnhauses mit dem wohnfonds_wien
    • Abgabe des Sanierungskonzeptes beim wohnfonds_wien
    • Mit der Erstellung des Vorprüfberichts durch den Wohnfonds Wien wird die Empfehlung zur Förderung dokumentiert. Daran anschließend wird die öffentliche Ausschreibung durchgeführt und die Baubewilligung eingeholt
    • Abhaltung von Mieterversammlungen. Dr. Peter Dirnbacher betreut und moderiert diese Versammlungen unter Mithilfe der jeweils zuständigen Gebietsbetreuungen und dem Objektbetreuer des wohnfonds_wien
    • Ausstellung des Prüfberichts, der die Grundlage für die Darlehensaufnahme bildet
    • Zusicherung
    • Baubeginn (als Bauaufsicht fungiert der wohnfonds_wien)
    • Bauphase
    • Schlussbegehung mit dem wohnfonds_wien
    • Endabrechnung / Schlussprüfbericht
       

    Die Immobilientreuhandkanzlei hat seit vielen Jahren wertvolle Erfahrungen gesammelt sowohl im Umgang mit den Mietern, die während der Sanierungsvorbereitungsphase besonders betreut werden müssen als auch im Umgang mit den Behörden und Abläufen mit dem wohnfonds_wien.

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    Referenzobjekte


    Bereits durchgeführte Sockelsanierungen
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