Geförderte Wohnhaussanierung - wohnfonds_wien
Die wichtigsten Sanierungsarten im Überblick
Die Förderung durch das Land Wien
Der wohnfonds_wien ist eine gemeinnützige Organisation. Seine Aufgaben liegen in der Abwicklung des Grundstücksbeirates und der Bauträgerwettbewerbe sowie in der Abwicklung der Förderung als Stadterneuerung. In dieser Funktion unterzieht der wohnfonds_wien Ansuchen um Förderung von Wohnhaussanierungen einer gründlichen Prüfung und spricht auch die Empfehlung zur Förderung durch die Wiener Landesregierung aus.
Der klare Schwerpunkt geförderter Sanierungsprojekte liegt bei sogenannten Sockelsanierungen und den thermisch-energetischen Sanierungen (Thewosan). Die Sanierung von Häusern, die in der Gründerzeit, aber auch in der Nachkriegszeit errichtet worden sind, steht dabei im Vordergrund - insbesondere massive energieeffiziente und -einsparende Maßnahmen.
Die Kanzlei Dr. Peter Dirnbacher kann aufgrund bisher zahlreich und erfolgreich durchgeführter Sanierungen auf eine stets gute und zielführende Zusammenarbeit mit dem wohnfonds_wien zurückblicken.
Für die Sanierung von Wohnhäusern, Wohnungen, Wohnheimen, Eigenheimen und Kleingartenwohnhäusern ist das Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz (WWFSG 1989) maßgebend. Mit der Sanierungsverordnung 2008 (LGBl Nr 02/2009) wurden Art und Umfang der Objektförderung (Förderungsdarlehen, Annuitätenzuschüsse, etc) neu geregelt.
Bevor ein Ansuchen um Förderung gestellt werden kann, sind zunächst die (wichtigsten) Förderungsvoraussetzungen zu prüfen.
Liegen die Voraussetzungen vor, so steht einem Ansuchen um Förderung nichts mehr im Weg. Die Kanzlei Dr. Peter Dirnbacher unterstützt Sie in jeder Phase des Ansuchens und übernimmt für Sie die Einreichung.
Unter Sockelsanierung versteht man die durchgreifende Sanierung (Erhaltungsarbeiten und Verbesserungsmaßnahmen), eine umfassende Generalinstandsetzung bei aufrechten Miet- und sonstigen Nutzungsverhältnissen.
Folgende Maßnahmen sind bei der Durchführung einer Sockelsanierung zu setzen:
Zusätzlich förderbar:
Voraussetzung:
Die Förderung ist allerdings an weitere Voraussetzungen geknüpft:
Unter Totalsanierung versteht man die durchgreifende Sanierung bei bestandsfreiem Gebäude.
Voraussetzung:
Die Förderung ist allerdings an weitere Voraussetzungen geknüpft:
Durch Reduktion der Luftschadstoffe und Co² versucht diese Sanierungsvariante besonders auf die derzeitige Umweltsituation einzugehen:
Zusätzlich zur den thermisch-energetischen Maßnahmen können bei der Thewosan-Sanierung auch das DG ausgebaut und Wohnungen zugebaut werden.
Dabei handelt es sich um liegenschaftsübergreifende gemeinsame Sanierung (Sockelsanierung oder Totalsanierung) von mehreren Gebäuden oder Wohnhausanlagen in Verbindung mit Maßnahmen zur städtebaulichen Strukturverbesserung, um vor allem in dicht verbauten Gebieten Belichtungs- und Belüftungsverbesserungen zu schaffen.
Detaillierte Förderungsbeträge sind der Sanierungsverordnung 2008 LGBl Nr 02/2009 zu entnehmen.
Die Immobilientreuhandkanzlei hat seit vielen Jahren wertvolle Erfahrungen gesammelt sowohl im Umgang mit den Mietern, die während der Sanierungsvorbereitungsphase besonders betreut werden müssen als auch im Umgang mit den Behörden und Abläufen mit dem wohnfonds_wien.
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